Honorar

Bei der Honorargestaltung sind Steuerberater an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden, die für die meisten Tätigkeiten Wert- und Rahmengebühren in Abhängigkeit von der Höhe der einzelnen Einkünfte, aber auch des Umfangs und der Komplexität des jeweiligen Beratungsauftrages vorsieht. Im Einzelfall ist auch die Abrechnung nach einer Zeitgebühr denkbar.

 

Aus diesem Grund ist es leider unmöglich, Preise für einzelne Leistungen pauschal anzugeben. Sehr gerne gebe ich Ihnen nach einem unverbindlichen Erstgespräch und Sichtung Ihrer Unterlagen eine erste Einschätzung der entstehenden Kosten für die gewünschten Leistungen – so haben Sie volle Kostentransparenz und kaufen „die Katze nicht im Sack“.

 

Auf den Seiten der Steuerberaterkammer Stuttgart finden Sie einfache Berechnungsbeispiele zur Abrechnung verschiedener Leistungen: https://stbk-stuttgart.de/ihr-steuerberaterin/verguetung/

 

Bei Fragen zur Vergütung meiner Leistungen sprechen Sie mich bitte an – hier gibt es keine bösen Überraschungen!